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Tarifpartnerschaft und Aufsicht: Das waren die zwei zentralen gesundheitspolitischen Themen, welche die CSS im
Die Tarifpartnerschaft ist zwar im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Indes zeigen die Entwicklungen des vergangenen Geschäftsjahres, dass diese an und für sich sinnvolle Einrichtung gerade im ambulanten Bereich an ihre Grenzen stösst. Bestes Beispiel dafür sind die Vertragsverhandlungen beim TARMED, dem ambulanten Ärztetarif. Der TARMED wurde 2004 als «Gemeinschaftswerk» unter anderem von Krankenversicherern und der Ärzteschaft erarbeitet. Er kommt ausschliesslich für ambulant erbrachte Leistungen in Arztpraxen, Kliniken und Spitälern zur Anwendung. Zwar wurden seit 2004 punktuelle Änderungen vorgenommen. Eine umfassende Revision des rund 4600 Positionen umfassenden Werks jedoch scheiterte an den unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Verhandlungspartner.
Bundesrat prüft Eingriff
Weil sich die Tarifpartner nicht finden konnten, hat der Bundesrat angekündigt, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und korrigierend einzugreifen. Angesichts dieses Umstands stellt sich für die CSS die Frage, ob sich die aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt eignen, um die Tarifpartnerschaft im ambulanten Bereich leben zu können. Deshalb begrüsst die CSS den angedachten Tarifeingriff aus Bern. Dieser stellt einerseits sicher, dass die Vergütung medizinischer Leistungen auch bei einem allfälligen Scheitern der Tarifverhandlungen gewährleistet ist. Andererseits gibt dieser den Tarifpartnern die Möglichkeit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und gemeinsame Lösungen zu finden. Denn es kann kaum die Lösung sein, dass der Staat fortan die Rolle übernimmt, die das Gesetz den einzelnen Protagonisten im Schweizer Gesundheitswesen zugeteilt hat.
Wie viel Aufsicht ist notwendig?
Auch im Bereich der Aufsicht sind die staatlichen Stellen sehr aktiv. Während die Grundversicherung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beaufsichtigt wird, übernimmt bei den Zusatzversicherungen die Finanzmarktaufsicht (FINMA) diese Aufgabe. Beide Gremien sind im Berichtsjahr mit neuen Ansprüchen an die Krankenversicherungen gelangt. Während das BAG die umfassende Lieferung von Versichertendaten eingefordert hat, schränkt die FINMA die unternehmerische Freiheit bei den Zusatzversicherungen mehr und mehr ein. Heute ist die Krankenversicherung unter anderem dem neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den entsprechenden Verordnungen unterstellt.
Immer mehr Verwaltungsaufwand
Die duale Aufsicht hat in den vergangenen Jahren zu einem immer grösser werdenden Verwaltungsaufwand geführt. Drehen die Aufsichtsbehörden in Zukunft weiter an dieser «Kontrollschraube», wird dies nicht bloss den Innovationswillen der Branche massiv dämpfen, sondern auch den Verwaltungsaufwand weiter in die Höhe treiben. Beides ist nicht im Interesse der Versicherer, und schon gar nicht der Versicherten. Denn sie sind es letztlich, welche die zusätzlich entstehenden Kosten über ihre Prämien werden berappen müssen.